Sänger TradeConsult

    1. Allgemeines

    Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe und sonstigen Leistungen erfolgen  gegenüber Kaufleuten (Voll- sowie Minderkaufleuten) grundsätzlich nach Maßgabe der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Bedingungen gelten bei  laufender Geschäftsbeziehung auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle geschäftlichen Kontakte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder  telefonischer Abruf- und Folgeaufträgen. Wir Wiedersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers.

    Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir von ihm erhaltene  Daten, die dazu dienen, eine reibungslose und korrekte Geschäftsverbindung zu gewährleisten, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für unsere geschäftlichen  Zwecks verwenden.

    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise  unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als  vereinbart, die soweit rechtlich zulässig, unter Bestimmung von Sinn und Zweck dieser Geschäftbedingungen der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

    2. Vertragsabschluß

    Unsere Angebote sind für uns freibleibend und unverbindlich. Unsere Angebote geben auch Inhalte von Angeboten wieder, die an uns durch andere herangetragen wurden. Für  die dort gemachten Angaben übernehmen wir keinerlei Haftung bzw. vorheriger Prüfung. Der Vertrag kommt erst durch unsere, oder der unserer Partner, schriftlichen Auftragsbestätigung oder -in Eilfällen- durch Übersendung der Ware  mit Lieferschein bzw. Rechnung an den Käufer zustande.

    Alle unsere genannten Preise verstehen sich netto, ohne  Transport, Versicherung oder sonstigen Zusatzkosten.

    Technische Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Innerhalb der BRD werden der jeweilig am Tage des Zustandekommens des Vertrages gültigen  Mehrwertsteuer belastet.

    3. Lieferung

    Für unsere Lieferungen ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

    Richtige und rechtzeitig Selbstbelieferung vorbehalten, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten.  Wir übernehmen jedoch dafür keine Gewähr. Wird aus von uns zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde uns schriftlich  eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem  Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte, gleich aus  welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir einen Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig  herbeigeführt haben.

    Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Leistungsstörungen bei unserem Vorlieferanten und ähnliche Ereignisse oder Ursachen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches berechtigen uns in  angemessenem Umfang und für angemessene Zeitdauer, mindestens für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse zum Lieferaufschub. der Käufer hat keine  Rechte oder Ansprüche wegen Spätbelieferung unter solchen Umständen und zwar  auch dann nicht, wenn derartige Umstände eintreten, nachdem die Lieferzeit  überschritten war bzw. wir uns in Verzug befunden hatten. Führen die genannten  Umstände zu einem endgültigen Leistungshindernis, so sind wir zum Rücktritt vom  Vertrag berechtigt.

    Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, auch wenn er in unseren Fahrzeugen erfolgt, es sein denn, uns wäre ein zumindest grob fahrlässiges Ausfallverschulden vorzuwerfen. Die Ware wird von uns gegen  Diebstahl, Beraubung, Bruch und ähnliches versichert, wenn dies ausdrücklich  vereinbart wurde. Die Kosten hierfür trägt der Käufer

    Soweit für den Transport von uns Transportbehältnisse verwendet  werden, sind diese kostenfrei zurückzusenden, andernfalls erfolgt  Berechnung.

    4. Annahme der Lieferung

    Die Annahme der  Lieferung durch den Käufer ist eine Hauptpflicht. Der Käufer kommt auch durch Zurückweisung unseres wörtlichen Angebotes in Annahmeverzug. Verweigert er die Annahme, so hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung sämtliche dadurch  verursachten Kosten einschließlich der Kosten für Lagerung, Spesen usw. zu tragen.

    Der Kaufpreis wird bei Annahmeverweigerung sofort fällig, auch wenn spätere Zahlungstermine vereinbart sind. Wir sind berechtigt, statt der  Durchführung des Vertrages auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu  verlangen.

    5. Preise und  Zahlungsbedingungen

    Unsere Preise  verstehen sich ohne Verpackung und Versandkosten ab liefernder Niederlassung  bzw. Lagerort. Transportbehälter bleiben unser, oder der unserer Unterauftragnehmer, Eigentum und sind unserem Beauftragten kostenfrei zurückzugeben. Sofern der Preis in unserer Auftragsbestätigung nicht festgelegt ist erfolgt Berechnung zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise.  Nachlieferungen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen ausgeführt.  Die Gewährung von Staffelpreisen setzt den Bezug der vollen Staffelmenge in  einer Bestellung voraus.

    Zahlungen haben kostenfrei zu erfolgen, soweit nichts anderes  vereinbart o der in der Rechnung vermerkt ist. Maßgebend ist der Zahlungseingang  bei uns. Zahlungen haben 10 Tage nach Rechnungsdatum, eingehend auf unserem  Konto zu erfolgen. Diese Zahlungsformen benötigen aber eine eindeutige Definition in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung

    Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt zahlungshalber. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf vorheriger Vereinbarung. Bei Hingabe von  Wechseln entstehende Einziehungs- und Diskontkosten gehen zu lasten des Käufers

    Werden Zahlungstermine überschritten, so kommt der Käufer  dadurch in Verzug, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf. Unbeschadet weiterer Rechte können wir Verzugszinsen von mindestens 3%  über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.

    Wenn uns Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, z.B. durch Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, Eröffnung eines Konkurs- oder  Vergleichsverfahrens, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die  Vermögensverhältnisse oder vergleichbare Schwere bekannt werden oder aus anderen  Gesichtspunkten begründete Veranlassung zu der Annahme entsteht, daß dieser nicht mehr in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, so sind wir