1. Allgemeines
Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe und sonstigen Leistungen erfolgen gegenüber Kaufleuten (Voll- sowie Minderkaufleuten) grundsätzlich nach Maßgabe der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Bedingungen gelten bei laufender Geschäftsbeziehung auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle geschäftlichen Kontakte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf- und Folgeaufträgen. Wir Wiedersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers.
Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir von ihm erhaltene Daten, die dazu dienen, eine reibungslose und korrekte Geschäftsverbindung zu gewährleisten, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für unsere geschäftlichen Zwecks verwenden.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die soweit rechtlich zulässig, unter Bestimmung von Sinn und Zweck dieser Geschäftbedingungen der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind für uns freibleibend und unverbindlich. Unsere Angebote geben auch Inhalte von Angeboten wieder, die an uns durch andere herangetragen wurden. Für die dort gemachten Angaben übernehmen wir keinerlei Haftung bzw. vorheriger Prüfung. Der Vertrag kommt erst durch unsere, oder der unserer Partner, schriftlichen Auftragsbestätigung oder -in Eilfällen- durch Übersendung der Ware mit Lieferschein bzw. Rechnung an den Käufer zustande.
Alle unsere genannten Preise verstehen sich netto, ohne Transport, Versicherung oder sonstigen Zusatzkosten.
Technische Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Innerhalb der BRD werden der jeweilig am Tage des Zustandekommens des Vertrages gültigen Mehrwertsteuer belastet.
3. Lieferung
Für unsere Lieferungen ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Richtige und rechtzeitig Selbstbelieferung vorbehalten, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Wir übernehmen jedoch dafür keine Gewähr. Wird aus von uns zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir einen Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Leistungsstörungen bei unserem Vorlieferanten und ähnliche Ereignisse oder Ursachen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches berechtigen uns in angemessenem Umfang und für angemessene Zeitdauer, mindestens für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse zum Lieferaufschub. der Käufer hat keine Rechte oder Ansprüche wegen Spätbelieferung unter solchen Umständen und zwar auch dann nicht, wenn derartige Umstände eintreten, nachdem die Lieferzeit überschritten war bzw. wir uns in Verzug befunden hatten. Führen die genannten Umstände zu einem endgültigen Leistungshindernis, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, auch wenn er in unseren Fahrzeugen erfolgt, es sein denn, uns wäre ein zumindest grob fahrlässiges Ausfallverschulden vorzuwerfen. Die Ware wird von uns gegen Diebstahl, Beraubung, Bruch und ähnliches versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Kosten hierfür trägt der Käufer
Soweit für den Transport von uns Transportbehältnisse verwendet werden, sind diese kostenfrei zurückzusenden, andernfalls erfolgt Berechnung.
4. Annahme der Lieferung
Die Annahme der Lieferung durch den Käufer ist eine Hauptpflicht. Der Käufer kommt auch durch Zurückweisung unseres wörtlichen Angebotes in Annahmeverzug. Verweigert er die Annahme, so hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung sämtliche dadurch verursachten Kosten einschließlich der Kosten für Lagerung, Spesen usw. zu tragen.
Der Kaufpreis wird bei Annahmeverweigerung sofort fällig, auch wenn spätere Zahlungstermine vereinbart sind. Wir sind berechtigt, statt der Durchführung des Vertrages auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ohne Verpackung und Versandkosten ab liefernder Niederlassung bzw. Lagerort. Transportbehälter bleiben unser, oder der unserer Unterauftragnehmer, Eigentum und sind unserem Beauftragten kostenfrei zurückzugeben. Sofern der Preis in unserer Auftragsbestätigung nicht festgelegt ist erfolgt Berechnung zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise. Nachlieferungen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen ausgeführt. Die Gewährung von Staffelpreisen setzt den Bezug der vollen Staffelmenge in einer Bestellung voraus.
Zahlungen haben kostenfrei zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart o der in der Rechnung vermerkt ist. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns. Zahlungen haben 10 Tage nach Rechnungsdatum, eingehend auf unserem Konto zu erfolgen. Diese Zahlungsformen benötigen aber eine eindeutige Definition in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt zahlungshalber. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf vorheriger Vereinbarung. Bei Hingabe von Wechseln entstehende Einziehungs- und Diskontkosten gehen zu lasten des Käufers
Werden Zahlungstermine überschritten, so kommt der Käufer dadurch in Verzug, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf. Unbeschadet weiterer Rechte können wir Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.
Wenn uns Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, z.B. durch Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder vergleichbare Schwere bekannt werden oder aus anderen Gesichtspunkten begründete Veranlassung zu der Annahme entsteht, daß dieser nicht mehr in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, so sind wir